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Unter dem südöstlichen Erker befand sich der Pranger als öffentlicher Richtplatz. Hals-, Hand- und Fußeisen, die 1999 wieder angebracht wurden, erinnern daran.
Eine Tafel verdeutlicht, dass es für die betreffende Person durchaus
unförderlich war, in diesem Rampenlicht zu stehen:
"Für Garten- und Felddiebstahl, Hehlerei, Gotteslästerung, Verleumdung oder in bestimmten Fällen von Unzucht wurde die Strafe des Halseisens verhängt.
Der Verurteilte musste in der Regel ein bis zwei Stunden am Pranger stehen. Meist wurde die Strafe an Sonn- oder Markttagen vollzogen, um eine besonders abschreckende Wirkung zu erzielen.
Bis zur Einführung des Strafgesetzes von 1839 fand diese entehrende Strafe Anwendung."
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